Ein deutsches Gericht hat entschieden
Für die von der deutschen Glücksspielbehörde GGL verhängten IP-Verbote für Casinos gibt es in unserem Nachbarland keine rechtliche Grundlage. Ein Oberverwaltungsgericht entschied, dass die von der GGL verhängte Sperrung eines Anbieters rechtswidrig war. Die aktuellen Beschlüsse in Deutschland könnten auch in Österreich in den kommenden Jahren von Bedeutung sein.
Bereits im Juli 2022 gab GGL bekannt, dass es IP-Sperren gegen nicht lizenzierte Lotto- und Casino-Anbieter verhängt hat. Eine der Firmen wehrte sich jedoch – und beanspruchte sein Recht auf grenzüberschreitende Dienstleistungen in der EU. Gleichzeitig kündigte das Unternehmen an, dass es sich mit allen ihm zur Verfügung stehenden rechtlichen Mitteln verteidigen werde.
Anfang Oktober teilte die GGL einigen Internetprovidern mit, einige Websites zu sperren. Mehrere Internetanbieter weigerten sich daraufhin, den Sperrungsverfügungen der GGL nachzukommen. Ein Internetanbieter klagte zusätzlich gegen die Anordnungen der GGL. Ein Verwaltungsgericht entschied zunächst zugunsten der GGL, aber der Anbieter legte Berufung gegen die Entscheidung ein.
ISP nicht verantwortlich
Das Oberverwaltungsgericht entschied, dass die Sperrungsverfügung rechtswidrig war, weil der ISP nicht für die Bereitstellung von Glücksspieldiensten verantwortlich war. Nach dem deutschen Telemediengesetz (TMG) haften Provider nicht für die Informationen, die Dritte zur Verfügung stellen. Die getroffene Entscheidung kann noch im Hauptverfahren gekippt werden.
Wir von ATCasinos sind gespannt, was am Ende dabei herauskommt und welchen Weg Österreich am Ende gehen wird.